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Berichte aus Ungarn
Weiterhin Ablehnung einer Quote
Die Regierungen der Visegrád-Staaten und Slowenien, Estland und Lettland schickten Anfang Juni der Europäischen Kommission in Brüssel einen gemeinsamen Brief, in dem sie mitteilten, dass sie auch einen weiterer Versuch illegale Einwanderer nach einer Quote auf die EU-Staaten zu verteilen ablehnen werden. Die Regierungen reagierten damit auf einen Entwurf der EU-Kommission, dessen Inhalt vorab bekannt wurde. Darin geht es um die Asylpolitik. In den Visegrád-Staaten befürchtet man, dass wieder eine Aufnahmequote durchgesetzt werden soll. Standhaft wehrten sich die Visegrád-Staaten bisher gegen eine Aufnahmequote. Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof brachte die Staaten nicht auf den in Brüssel gewünschten Kurs. Besonders in Ungarn, das im Jahr 2015 geradezu von illegalen Einwanderern überrannt wurde, kam die Quote gar nicht gut an.

Pálinka-Krieg
Seit mehreren Jahren tobt ein Krieg um die Steuerbefreiung für selbstgebrannten Schnaps in Ungarn. Der letzte Versuch scheiterte daran, dass die EU-Kommission vor Gericht gezogen ist und der Europäische Gerichtshof 2014 die Einführung einer solchen Befreiung verbot. Deshalb muss auch bei privatem Verbrauch pro Liter Schnaps in Ungarn ein Stempel für 700 Forint (etwa 2 €) erworben werden. Das ist schon ein ermäßigter Steuersatz der in den EU-Staaten eigentlich zu erhebenden Verbrauchssteuer auf Ethylalkohol. Nun scheint sich im Pálinka-Krieg eine neue Möglichkeit für Ungarn zu ergeben, die lästige Steuer loszuwerden. Es gibt nun die neue EU-Richtlinie 2020/1151. Staatssekretär András Tállai kündigte an, dass es ab dem 1. Januar 2022 möglich sei, pro Jahr bis zu 50 Liter Fruchtdestillat für den Eigenverbrauch als steuerfrei zu erklären.

Röszke
Anfang August versuchte eine aus etwa hundert Personen bestehende Gruppe von Serbien aus die Grenze bei Röszke zu überwinden und illegal nach Ungarn einzudringen. Etwa dreißig Personen kletterten auf den Grenzzaun. Die Polizei wurde mit Steinen beworfen. Allerdings gelang es der Polizei den illegalen Eintritt in die EU zu verhindern.

Eine Million für Beirut
Die ungarische Regierung beschloss auf Vorschlag von Ministerpräsident Viktor Orbán schon unmittelbar nach verheerenden Explosion in Beirut, bei der nicht nur der Hafen zerstört sondern auch zahlreiche Wohnviertel beschädigt und viele Menschen verletzt wurden, eine Million Euro an humanitärer Hilfe zu schicken, um den Menschen bei der Versorgung und dem Wiederaufbau zu helfen. Das Geld soll im Rahmen des Programms Hungary Helps an die syrisch-maronitische Kirche von Antiochia gehen.

Kardinal Erdö
Der ungarische Kardinal Péter Erdö wurde von Papst Franziskus in den 2014 gegründeten vatikanischen Wirtschaftsrat (Consiglio per l’Economia) berufen. Insgesamt dreizehn neue Mitglieder, darunter sechs Frauen, wurden in das Gremium aufgenommen. Erdö ist außerdem im Gremium für auswärtige Angelegenheiten des Staatssekretariats und im Justizgremium, der Apostolischen Signatur.

Corona-Regeln in Ungarn
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen als andere Länder. Die Zahlen bewegen sich auf nahezu konstantem Niveau. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn. Die Einreise aus Deutschland ist ohne Einschränkungen gestattet. Eine uneingeschränkte Einreise ist auch für Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden gestattet sowie für Reisende aus Liechtenstein und der Schweiz. Reisende aus Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen sich bei Einreise einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Bei Verdacht auf eine Infizierung aufgrund von COVID-19-Symptomen wird die Einreise verweigert. Liegt kein Verdacht auf eine Infizierung vor, so ist dennoch eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten. Ungarische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, die nicht über die ungarische Staatsangehörigkeit verfügen, sowie Ausländer, die zum permanenten Aufenthalt in Ungarn berechtigt sind oder Inhaber eines Aufenthaltstitels für mehr als 90 Tage sind, sowie deren Familienmitglieder dürfen nach Ungarn einreisen, müssen sich aber einer Gesundheitskontrolle unterziehen, wenn sie aus einem der oben genannten Staaten kommen. Die Zugehörigkeit zur Familie ist durch offizielle Dokumente nachzuweisen. Eine Befreiung von der Quarantäne ist aufgrund einer Sondergenehmigung der ungarischen Polizei möglich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online über die Website der ungarischen Polizei erfolgen. Reisende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und der Ukraine dürfen ab 15. Juli 2020 nicht mehr nach Ungarn einreisen. Dies gilt auch für Reisende aus afrikanischen, südamerikanischen und allen asiatischen Staaten mit Ausnahme von Japan und der Volksrepublik China.
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet. Für Reisende aus der Ländergruppe Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, Volksrepublik China und den Vereinigten Staaten von Amerika, denen eine Einreise unter Einschränkungen gestattet ist, gilt für den Transit, dass sie sich bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen müssen, den Reisezweck im Zielland nachweisen müssen, die Weiterreise in das nächste Transitland gesichert sein muss, die vorgeschriebene Reiseroute grundsätzlich nicht verlassen werden darf und der Reisezeit von maximal 24 Stunden eingehalten werden muss. Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
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