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Berichte aus Ungarn
Medien
Eine neue Stiftung konzentriert in Ungarn einen Teil der Medienszene. Unter dem Dach der »Közép Európai Sajtó és Média Alapítvány« (Mitteleuropäische Stiftung für Presse und Medien) sind etwa 500 Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehsender, Radiosender und Online-Medien zu finden. Mehrere Eigentümer haben ihre Medien in die Stiftung eingebracht. Die Verleger sind zumeist Anhänger des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Auch der Leiter der Stiftung, Gábor Liszkay wird zum Umfeld des Ministerpräsidenten gezählt.
»Reporter ohne Grenzen« warnte vor einer Bedrohung der Medienfreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte gar ein Einschreiten der EU-Kommission.

Andrássy-Universität

Besuch einer CDU-Delegation aus Sachsen-Anhalt
Am 8. November 2018 hat eine fünfköpfige Delegation mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion des Landtages Sachsen-Anhalt von der Arbeitsgruppe »Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien« die Andrássy-Universität Budapest besucht.
Während ihres Besuchs trafen sich die Gäste mit dem Rektoratskollegium sowie mit Vertretern der Studierenden und des Lehrpersonals der Andrássy Universität. Nachdem der Rektor die AUB vorgestellt hatte, haben die Delegationsmitglieder einstimmig betont, dass sie besonders das Betreuungsverhältnis an der AUB (1:7) bemerkenswert finden. Für die so sicher gut betreuten und befähigten Studierenden signalisierte die Delegation die Bereitstellung von Praktikumsplätzen. Im Rahmen der Diskussion wurden folgenden Themen besprochen: Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit sowie verstärkte Kooperation im Rahmen von V4+1, europapolitische Schwerpunkte Ungarns, Erwartungen an die Europawahl 2019 sowie gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Von beiden Seiten wurde die Hoffnung ausgesprochen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesland und der AUB in Zukunft intensiver gestalten wird.

Erschwerter Eigentumserwerb

Regelung ab 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 muss in Ungarn jeder Eigentumserwerb von mehr als 25 % an Gesellschaften bzw. von 10 % im Falle öffentlicher Aktiengesellschaften einem – noch bis Inkrafttreten zu benennenden Ministerium – gemeldet werden. Die Regelung betrifft Unternehmen, welche in folgenden Bereichen tätig sind: Herstellung von Waffen und Munition sowie genehmigungspflichtige militärtechnische Mittel, Finanzdienstleistung und Betrieb von Zahlungssystemen, Strom-, Wasser- und Erdgasdienstleistung, Dienstleistungen der elektronischen Nachrichtenübermittlung, Ausgestaltung von elektronischen Informationssystemen.
Der Schwellenwert von 25 % wird auch dann aktiviert, wenn dieser nicht von einem, sondern von mehreren ausländischen Investoren durch ihr geschlossenes Auftreten erreicht wird.
Für den Fall, dass die Eigentümerstruktur des Investors bzw. der wirtschaftliche Eigentümer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, behält sich die Regierung das Recht vor, den Eigentumserwerb zu untersagen. Ein abweisender Bescheid kann vom Investor in einem Verwaltungsgerichtsverfahren angefochten werden; zuständig für solche Verfahren ist ausschließlich das Verwaltungsgericht der Hauptstadt. (WKO)

Strafbescheid trotz korrekter Geschwindigkeit

Ungarn straft ausländische Reisebusse, die mit Tempo 100 unterwegs sind
In Ungarn gilt im Unterschied zu anderen Ländern für Autobusse auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Nur nach einer besonderen Prüfung der technischen Voraussetzungen und der dementsprechenden Tempo-100-Eintragung im Zulassungsschein ist es nur in Ungarn zugelassenen Autobussen erlaubt, auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung in Ungarn über das »Smart Kamerasystem im Straßenverkehr«, kurz VÉDA. Dabei handelt es sich um ein vollautomatisiertes System, dessen Betrieb durch nationale und europäische Rechtsvorschriften geregelt ist. Das System kontrolliert automatisch aufgrund des jeweiligen Kennzeichens in der ungarischen Evidenz, ob der jeweilige Autobus über eine gültige TEMPO100-Eintragung verfügt. Da die ungarische Evidenz jedoch keine Daten von ausländischen Fahrzeugen enthält, erhalten ausländische Fahrzeuge somit automatisch bei der Übertretung der Geschwindigkeit von 80km/h einen Strafbescheid zugestellt.
In Österreich gilt im Unterschied zu Ungarn für Autobusse eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Des Weiteren ist in jedem Zulassungsschein in Österreich für jedes Fahrzeug die sogenannte Bauarthöchstgeschwindigkeit des gegebenen Typs (Zeile »T«) enthalten. Solange das Fahrzeug eine standardisierte technische Prüfung besteht, wird dieser Geschwindigkeitswert von den österreichischen Behörden auch im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit akzeptiert. Diese Eintragung kann also als eine der ungarischen Praxis entsprechende »TEMPO100« Eintragung angesehen werden. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) befasst sich mit der Sache. Nun konnte mit den ungarischen Behörden darüber bisher kein Konsens vereinbart werden. Ziel ist, dass auch für ausländische Autobusse generell und automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h akzeptiert wird. Die Wirtschaftskammer Österreich hat für betroffene Reisebusunternehmer eine Vorgehensweise zur Einspruchnahme entworfen, die auf ihrer Homepage zu finden ist. (WKO)
Infos: www.wko.at

Mehrwertsteuer

Am 1. Januar 2018 sank die Mehrwertsteuer für diverse Lebensmittel, wie auch für Internetleistungen auf 5 Prozent. Im Bereich der Lebensmittel verfolgt die Regierung bereits eine in 2014 aufgesetzte Strategie: der einheitliche Mehrwertsteuersatz für Produkte von 27 % wird für bestimmte Lebensmittel auf 5 % gesenkt. So fallen seither Produktgruppen wie lebende Schweine und halbe Schweinkörper, Rinder- und Schafsprodukte, Frischmilch, Eier, Geflügelfleisch, usw. unter den begünstigten Steuersatz. Ab dem 1. Jänner 2018 kommen nun auch die Fischprodukte, die Schlachtnebenprodukte vom Schwein und die Innereien hinzu. Grund für diese Maßnahme ist und war ein damit verbundener erhöhter Konsum bzw. ein Zurückdrängen der Schattenwirtschaft.
Ab 2018 sinkt gleichzeitig auch der Mehrwertsteuersatz für Internetleistungen von für Dienstleistungen üblichen 18 % auf 5 %. Somit verbleiben bei den Unternehmen und Privathaushalten geschätzte 70 Mio. Euro bzw. kommen für die Internetanbieter dadurch auch weitere 100.000 Neukunden hinzu. Nachdem die Regierung zudem die Einführung eines Basispakets bei allen Anbietern erreichen konnte, wird ein Internetzugang in seiner preiswertesten Konstruktion im Vergleich zum Vorjahr um 35 % günstiger. (WKO)
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